Norbert Dünkel: „Mehr Geld für die Kommunen im Landkreis“
Schlüsselzuweisungen 2014 um 1,355 Millionen Euro gestiegen – Insgesamt fließen 32.424.904 Euro staatliche Mittel ins Nürnberger Land –
Nürnberger Land (CSU) – Im kommenden Jahr fließen 32.424.904 Euro staatliche Mittel für Schlüsselzuweisungen in den Landkreis Nürnberger Land (Summe aus der Landkreisschlüsselzuweisung und den Zuweisungen an alle kreisangehörigen Gemeinden dieses Landkreises). Davon erhalten der Landkreis 19.464.016 Euro und die kreisangehörigen Gemeinden zusammen 12.960.888 Euro.
Die Schlüsselzuweisungen steigen bayernweit im Jahr 2014 um 85 Millionen Euro bzw. 2,9 Prozent auf 2,97 Milliarden Euro. Das hilft vor allem finanzschwachen Kommunen: „In Bayern schaffen wir damit erneut Spielräume für ein attraktives Lebens- und Arbeitsumfeld vor Ort. Unsere Kommunen können sich auf den Freistaat verlassen! “, betonte Landtagsabgeordneter Norbert Dünkel.
Insgesamt beläuft sich das Volumen des kommunalen Finanzausgleichs 2014 auf 8,04 Milliarden Euro. Der Zuwachs bei den reinen Landesleistungen (7,51 Milliarden Euro) beträgt 2,6 Prozent gegenüber 2013. „Das ist der höchste kommunale Finanzausgleich aller Zeiten“, unterstrich Dünkel.
Neben den Schlüsselzuweisungen kommen den Kommunen 2014 insbesondere erneut 100 Millionen Euro allgemeine Bedarfszuweisungen beziehungsweise Stabilisierungshilfen sowie eine Steigerung der Investitionspauschale um 50 Millionen Euro zugute.
Über die Schlüsselzuweisungen werden die Kommunen im Landkreis Nürnberger Land an den Steuereinnahmen des Freistaats beteiligt. Die Schlüsselzuweisungen profitieren 2014 von der aufkommensbedingten Erhöhung des allgemeinen Steuerverbundes.
Grundlage für die Zuweisung sind die Steuereinnahmen der betreffenden Kommunen aus dem Jahr 2012.
Schlüsselzuweisungen haben generell die Aufgabe, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken. Noch stehen allerdings die Schlüsselzuweisungen 2014 unter Vorbehalt, da der Landtag im Frühjahr 2014 noch über den Nachtragshaushalt 2014 und das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2014 entscheiden muss.
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